Niederumelsdorf, 07.09.2021 |
Hinweistafel auf einen Feuerlöscher |
Feuerlöscher ist Feuerlöscher. Weit gefehlt. Da gibt es Feuerlöscher
mit unterschiedlichen Löschmitteln, für unterschiedliche Brandklassen,
in unterschiedlichen Größen und auch notwendig auf Grund gesetzlicher
Vorgaben. Aber egal ob nun Pflicht oder nicht. Wichtig ist es schon,
sich mit dem Thema zu beschäftigen und sich damit zu beschäftigen, ob
nicht hier oder dort ein Feuerlöscher Sinn machen würde. Ist ein Brand
früh erkannt, kann der Feuerlöscher den Schaden in Grenzen halten und
gegebenenfalls auch Leben retten. Deshalb gehört die Information und
Handhabung von Feuerlöschern zum Stand im Übungsplan einer jeden
Feuerwehr.
In der DIN EN 2 werden Feuerlöscher in verschiedene Brandklassen kategorisiert, die ihrerseits auch wieder mit den zu verwendenden Löschmitteln in Verbindung gesetzt werden. Die Brandklasse beschreibt die brennenden Stoffe und Materialien die zu löschen sind. Welcher Feuerlöscher für welchen Brand geeignet ist, kann über die Brandklassen bestimmt werden. Auf einem Feuerlöscher sind die entsprechenden Symbole angezeigt. Das erleichtert die Auswahl des richtigen Feuerlöschers.
Daraus kann bereits die Erkenntnis abgeleitet werden, dass nicht
jeder Brand einfach nur mit Wasser gelöscht werden kann. Ganz im
Gegenteil. Wasser auf brennendes Fett in der Küche verschlimmert die
Brandwirkung. Ebenso darf ein Brand in einem elektrischen Schaltschrank
nicht mit Wasser gelöscht werden.
Brände mit festen Stoffen, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Zum Beispiel: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen. | ||
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen. Zum Beispiel: Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin. | ||
Brände von Gasen. Zum Beispiel: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas. | ||
Brände von Materialien. Zum Beispiel: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen. | ||
Brände von Speiseölen, Speisefetten (DIN V14406-5). Zum Beispiel Speiseöle und -fette. Fette und Öle in Pfannen oder Frittier Geräten. |
Welches Löschmittel wird nun je Brandklasse verwendet? Löschmittel sind natürlich Wasser, Schaum, Pulver, Metallbrandpulver, Kohlendioxid (CO2) und Sonderlöschmittel.
Eine besondere Rolle nehmen Räume mit elektrischen Ausstattungen ein.
Zum Beispiel Rechenzentren, Serverraum, Schaltschränke. Hier wird der
Einsatz von CO2-Löschern empfohlen. Sie entziehen den Flammen den
Sauerstoff und löschen derart rückstandsfrei. Das schont die Geräte. Es
kommt aber auf die Raumgröße an, denn das sekundenschnell freiwerdende
Kohlendioxid reduziert auch den Sauerstoff im Raum und kann daher zu
Atemnot führen.
In gewerblichen Betrieben (Produktion, Büro, Handel, Landwirtschaft, Tierbetriebe) besteht eine Feuerlöscher-Pflicht. Dies ist in der Arbeitsstättenrichtlinie detailliert festgelegt. Dabei gilt es die Räumlichkeiten, Ausstattungen, Materialien gemäß der Brandklassen und notwendigen Löschmittel zu analysieren und für die entsprechende Ausstattung mit Feuerlöschern zu sorgen. Der Unternehmer ist dafür in der Verantwortung.
Professionelle Beratung leistet unter anderen die Versicherung, bei der
eine Brandschutzversicherung abgeschlossen worden ist. Ebenso kann die
lokale Feuerwehr kontaktiert werden. Denn es geht nicht nur um den
Feuerlöscher, sondern auch und eine entsprechende Beschilderung und die
Platzauswahl.
Regeln für die Ausstattung von Arbeitsstätten
Für private Haushaltungen besteht keine Feuerlöscher-Pflicht. Gleichwohl ist klar, dass der Feuerlöscher Daheim vor Schaden bewahren kann. Der Feuerlöscher ist dabei genauso wichtig wie der Brandschutzmelder. Deshalb sollte auch in den eigenen vier Wänden der Feuerlöscher zur Hand sein.
Normalerweise wird ein Feuerlöscher für die Brandklassen A und B mit Schaum empfohlen. Schaum erstickt das Feuer und hinterlässt weniger Rückstände. Bei elektrischen Geräten (Computer, Fernseher, Drucker – bis 1.000 Volt) können die gleichen Feuerlöscher verwendet werden, wobei aber auf einen Abstand von 1,5 Meter zu achten ist. Wenn zum Beispiel mit einem Gasherd gekocht wird, ist ein Löscher für die Klassen A, B und C mit ABC-Pulver die erste Wahl. Für die Küche wird ein Feuerlöscher der Brandklassen A, B und F benötigt.
Grundsätzlich ist auf eine vernünftige Dimensionierung zu achten. Der Feuerlöscher sollte mindestens eine Kapazität von 6 kg haben und sehr wahrscheinlich sind mindestens zwei Löscher notwendig. Einer für den Wohnbereich, einer für den Küchenbereich. Wichtig ist, dass der Feuerlöscher jederzeit frei zugänglich ist. Alle Familienmitglieder sollten den Umgang mit dem Feuerlöscher kennen.
Für einen landwirtschaftlichen Betrieb gelten eine Vielzahl von Vorschriften zum Brandschutz. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat dazu eine Informationsschrift herausgegeben, die im Verlag VdS Schadensverhütung GmbH, Köln, erschienen ist.
Brandschutz im landwirtschaftlichen Betrieb (PDF)
Bezogen auf den Feuerlöscher werden Löscher für die Brandklassen A, B und C befüllt mit ABC-Pulver angeraten.
Wichtig ist es, dass jedem Mitarbeiter, jedem Familienmitglied die Handhabung des Feuerlöschers vom Fachmann erklärt wurde. Gern kann dazu auch die lokale Feuerwehr befragt werden.
Sind mehrere Feuerlöscher zu empfehlen, sollte diese, wenn möglich alle vom gleichen Hersteller sein, damit ein einheitliches Handhabungssystem gegeben ist. In aller Regel befindet sich an der oberen Schlauchbefestigung eine Sicherung, oftmals aus gelbem Kunststoff oder in Form eines Metallstiftes. Diese Sicherung herausziehen und auf den oberen Druckknopf mit einem kräftigen Schlag drücken. Der Feuerlöscher ist nun einsatzbereit.
In der Brandbekämpfung ist die Beachtung einiger Regeln hilfreich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat dazu eine interessante Übersichtsgrafik herausgegeben. (erschienen in der Information „VdS2001 – Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern). Wichtig ist es, dass jedem Mitarbeiter, jedem Familienmitglied die Handhabung des Feuerlöschers vom Fachmann erklärt wurde. Gern kann dazu auch die lokale Feuerwehr befragt werden. Sind mehrere Feuerlöscher zu empfehlen, sollte diese, wenn möglich alle vom gleichen Hersteller sein, damit ein einheitliches Handhabungssystem gegeben ist. In aller Regel befindet sich an der oberen Schlauchbefestigung eine Sicherung, oftmals aus gelbem Kunststoff oder in Form eines Metallstiftes. Diese Sicherung herausziehen und auf den oberen Druckknopf mit einem kräftigen Schlag drücken. Der Feuerlöscher ist nun einsatzbereit.
In der Brandbekämpfung ist die Beachtung einiger Regeln hilfreich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat dazu eine interessante Übersichtsgrafik herausgegeben. (erschienen in der Information „VdS2001 – Regeln zur Anwendung des Feuerlöschers".
Regeln zur Anwendung des Feuerlöschers
Für Feuerlöscher in gewerblichen Räumen ist eine regelmäßige Wartung alle zwei Jahre vorgeschrieben. Im Privatbereich gibt es diese Vorschrift nicht. Es ist jedoch dringend geraten, auch in privaten Haushaltungen eine entsprechend regelmäßige Wartung durchführen zu lassen.
Selbst kann man die Wartung und Überprüfung nicht vornehmen. Das können darauf spezialisierte Unternehmen und die Servicestationen der jeweiligen Hersteller. Natürlich kann auch die lokale Feuerwehr angefragt werden. Die Kosten können sich zwischen 20 bis 50 Euro je Feuerlöscher bewegen.
Feuerlöscher haben keine unbegrenzte Nutzungsdauer. Die Hersteller zeigen eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren an. Bei nicht regelmäßiger Wartung und Anbringung in feuchten Räumen, kann sich die Lebensdauer auch deutlich verkürzen. Wie alt ein Feuerlöscher ist, wird mit einem Aufdruck auf dem Löscher angezeigt.
Wurde ein Feuerlöscher einmal benutzt, sollte der restliche Inhalt nicht einfach aufbewahrt werden. Ein genutzter Löscher sollte unverzüglich überprüft und gegebenenfalls nachgefüllt werden. Ist der Feuerlöscher bereits zu alt oder beschädigt, muss er ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei handelt es sich um Sondermüll. Die Servicestationen des Herstellers nehmen die alten Löscher entgegen. Gut ist auch, den Recyclings- oder Wertstoffhof in der näheren Umgebung zu konsultieren.
Brnadschutzverordnung gemäß DIN 14096 Teil A
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