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     Feuerwehr Niederumelsdorf

Schwerpunktthema

Niederumelsdorf, 01. Januar 2018
Rauchmelder
Rauchmelder richtig anbringen und jährlich kontrollieren

 
Rauchmelder retten Leben

Auch in Bayer sind Rauchmelder jetzt Pflicht

Die Rauchmelderpflicht ist im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO) geregelt. Vorgeschrieben ist mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat. Empfohlen aber auch für alle Räume, in denen elektrische Geräte stehe. Zum Beispiel im Arbeitszimmer. Zuständig für den Einbau ist der Eigentümer oder Vermieter. Bei Mietobjekten ist der Mieter dafür zuständig, die Betriebsbereitschaft sicher zu stellen. Es sei denn, der Vermieter übernimmt die Wartung. In diesem Fall kann er die anfallenden Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Einmal jährlich ist der Betriebszustand zu prüfen. Wichtig ist, dass der Rauchmelder der Zertifizierung nach DIN 14604 entspricht.
 
Und was passiert, wenn ich keinen Rauchmelder installiere? Sieht ja teils nicht so schön aus. In diesem Fall werden die Versicherungen den Versicherungsschutz deutlich einschränken. Bei Personenschaden kann es auch zu einem Strafverfahren kommen.
 
Was ist, wenn beispielsweise durch einen technischer Mangel oder durch Dampf versehentlich der Rauchmelder anspricht. Die Nachbarn hören das und rufen die Feuerwehr. Dank wer aufmerksame Nachbarn hat. Gemäß Artikel 28 Absatz 2 Nr. 5 im Bayerischen Feuerwehrgesetz kann Kostenersatz nur verlangt werden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr. Die Umsicht und Aufmerksamkeit der Nachbar führt also nicht zu deren Nachteil.
 
Die jährliche Wartung kann auch der Schornsteinfeger durchführen. Sie kann aber mit der entsprechenden Betriebsanleitung selbst durchgeführt werden. Vorsicht ist aber bei Firmen geboten, die ungefragt ihre Wartungsdienste, meist zu überzogenen Kosten anbieten. Im Zweifelsfall berät auch die Ihre lokale Feuerwehr.

Was empfiehlt die Feuerwehr?

Seitens der Feuerwehr gibt es keine konkrete Empfehlung auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Händler. Produktempfehlungen lassen sich zum Beispiel aus den Ergebnissen der Stiftung Warentest ableiten. Die Beschaffung der Rauchmelder sollte beim Fachhandel erfolgen. Dort erhält man auch eine vernünftige Beratung und auch Hinweise für eine sachgerechte Installation. Zudem finden sich aber auch zahlreiche Online-Angebote im Internet.  Für einen vernünftigen Rauchmelder sollte man von einem Preis zwischen 18 bis 25 Euro ausgehen. Bei besonders billigen Angebote sollte man eher skeptisch sein. 
 
Weitere Informationen finden Sie unter anderem auch auf   
rauchmelder-lebensretter.de
Niederumelsdorf, 01. Januar 2018
Im Jahr gibt es in Deutschland rund 200.000 Brände
 

 
Der Rauch, die heimtückische Gefahr

Rauchmelder sind ein unabdingbarer Schutz

Bei einem Brand ist für den Menschen der Rauch die größte Gefahr. Lautlos und daher heimtückisch breitet er sich aus und führt zu einer Rauchvergiftung, die schon nach wenigen Minuten tödlich sein kann. Umso wichtiger ist es, ein effektives Warnsystem zu haben, das frühzeitig Alarm schlägt. Gute Rauchmelder schlagen bereits in der Entstehungsphase des Rauches an und verschaffen damit entscheidende Sekunden für die Rettung von Personen.
 

Im Jahr sterben bei Bränden in Deutschland knapp über 500 Menschen. Kaum jemand an Verbrennungen. Vielmehr fallen sie dem Rauch zum Opfer. Deshalb: Rauchmelder installieren.

  

sue

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